Service für Ärzte

Bei diättherapeutisch relevanten Erkrankungen beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel an den Kosten einer Diättherapie für eine Erstberatung und bis zu 4 Folgeberatungen. Ihre Patienten benötigen hierfür von Ihnen eine Notwendigkeitsbescheinigung (den Vordruck können Sie hier herunterladen) und von mir einen Kostenvoranschlag.

Eine Diättherapie belastet nicht Ihr Praxisbudget! Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Wenn mich Ihre Patienten von der Schweigepflicht befreien, erhalten Sie nach Abschluss der Diättherapie einen Therapiebericht.