Diättherapie

Die Diättherapie (nach Paragraph 43 SGB V) richtet sich an Personen mit einer Erkrankung. Durch eine gezielte Ernährung können Beschwerden vermindert/ beseitigt und der Krankheitsverlauf positiv beeinflusst werden.

Für die Durchführung der Diättherapie ist eine Notwendigkeitsbescheinigung Ihrer behandelnden Ärztin/ Ihres behandelnden Arztes erforderlich. Das Formular finden Sie hier, oder unter „Downloads“. Die von der Ärztin/ vom Arzt ausgefüllte Notwendigkeitsbescheinigung bildet die Grundlage meiner Therapie; bitte bringen Sie diese daher zum ersten Beratungsgespräch mit.

Je nach Krankheitsbild umfasst die Therapie 3 bis 5 Beratungseinheiten. Im Bereich Essstörungen können darüber hinaus nach Absprache weitere Termine erforderlich sein.

Im Erstgespräch (bitte planen Sie hierfür ca. 60 Minuten Zeit ein) findet eine ausführliche Anamnese mit Sichtung Ihrer Unterlagen (Operationsberichte, Medikamentenplan, Untersuchungsergebnisse etc.) und die inhaltliche Planung der nächsten Beratungstermine, abgestimmt auf Ihre Fragen und Probleme, statt.

In den darauffolgenden Terminen (jeweils ca. 45 Minuten) kann es um:

  • die Auswertung Ihres Ernährungsprotokolls,
  • die Umsetzung der erforderlichen Ernährungsumstellung,
  • den Erwerb von Kenntnissen zu den einzelnen für Sie relevanten Lebensmittelgruppen und das Kennenlernen spezieller Lebensmittel,
  • Hilfestellungen bei der Planung Ihres Einkaufes,
  • Tipps für die praktische Umsetzung beim Kochen,
  • sowie sonstige für Sie hilfreiche Informationen zu Ihrem Krankheitsbild gehen.

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich in der Regel an den Kosten der Diättherapie. Für die Beantragung der Kostenübernahme benötigen Sie von mir einen Kostenvoranschlag (bitte setzen Sie sich hierfür mit mir in Verbindung) und eine Kopie der Notwendigkeitsbescheinigung.